AGB und Haftungsausschluß

Presse- und Foto-Service Kiki Beelitz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 10.2009)

§1 Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Kiki Beelitz - nachfolgend Fotograf genannt - erteilten Aufträge.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Von diesen AGB
abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Es gelten jeweils die zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angezeigten AGB.
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden und Sondervereinbarungen des
Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Kiki Beelitz.
Dies gilt auch für eine etwaige Aufhebung dieser Klausel.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in
welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegenden
(Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter
Form, Videos, Filme, digitale Bilder usw.).

§2 Leistungsangebot

Der Fotograf bietet seinen Kunden über sein Online-Angebot www.kiki-beelitz.de Zugriff auf
die unter www.kiki-beelitz.de dargestellten Informationen. Eine genaue Beschreibung der
Inhalte und Formate ist den Einzelbeschreibungen der Lichtbilder zu entnehmen. Die
Bereitstellung von Daten und Informationen aus diesen Produkten erfolgt auf Rechnung und
Gefahr des Empfängers.

§3 Urheberrecht

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu. Die Nutzung (durch Werbung, Anzeigenschaltung, Veröffentlichung
usw.) der von uns produzierten Lichtbilder ist honorarpflichtig. Alle Rechte der Verbreitung, auch
durch Film, Fernsehen, Fotomechanische Wiedergabe, Einspeicherung und Rückgewinnung in
Datenverarbeitungsanlagen aller Art, Wiedergabe, digitale Bearbeitung und Einspeisung (durch
CD, Internet, E-Mail, andere Datenträger, usw.) ist dem Fotografen vorbehalten.
Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch
des Auftraggebers bestimmt.
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine
Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den
Fotografen.
Der Besteller eines Lichtbildes i. S. vom 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu
vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen
worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf sofern nichts anderes vereinbart wurde,
verlangen als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf
Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

§4 Zustandekommen des Vertrages

Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Fotograf kann dieses Angebot nach seiner Wahl
innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch,
dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellten Lichtbilder zugesendet werden. Ein
Vertrag zwischen dem Fotografen und dem Besteller kommt zustande, wenn der Besteller eine
Bestellung absendet und diese durch den Fotografen schriftlich bestätigt wird (auch per E-Mail).
Die Bestätigung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Lichtbilder.
Bei Bestellungen über EUR 300,00 (in Worten Euro dreihundert) behält sich der Fotograf vor,
eine Anzahlung von 30 % zu verlangen. Die Bestellung wird nach Eingang der Anzahlung
bearbeitet.

§5 Preise, Eigentumsvorbehalt

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die unter
www.kiki-beelitz.de angeführten Preise. Der Fotograf akzeptiert nur die vom Besteller
angekreuzten Zahlungsarten.
Die durch den Fotografen gestellten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist
der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in H he von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu
fordern. Kann der Fotograf einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist er berechtigt,
diesen geltend zu machen.
Es wird gebeten bei allen Zahlungen unbedingt die Rechnungsnummer anzugeben. Zahlungen
werden auf das Konto 101971500 bei der Commerzbank Bremen, BLZ 29080010, IBAN
DE 87 2908 00100101 971500, SWIFT DRES DE FF 290 erbeten. Angebote sind freibleibend
und unverbindlich.
Hat der Besteller dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung
der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der
künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Beststeller während oder
nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf
behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder des Fotografen.

§6 Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung umgehend an die vom Besteller
angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht der
Liefertermin verbindlich schriftlich zugesagt wurde. Die Lieferung erfolgt zu einer
Versandkostenpauschale (Siehe Preisliste unter www.kiki-beelitz.de. Bei Bestellung
verschiedener Formatgrößen werden die Versandkosten jeweils vom größten bestellten
Lichtbild berechnet.

§7 Lieferzeit

Die Einhaltung der Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung oder
Verpflichtung des Bestellers voraus.

§8 Gewährleistung

Liegt ein vom Fotograf (Unter Fotograf ist haftungsrechtlich immer auch der Erfüllungsgehilfe zu
verstehen) zu vertretender Mangel vor, so ist er nach Wahl des Vertragspartners zur
Beseitigung des Mangels, zum Schadensersatz oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Ist an dem
Geschäft ein Verbraucher nicht beteiligt, liegt die Wahl der Art der Mangelbeseitigung beim
Fotografen. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist er verpflichtet, alle zum Zweck der
Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und
Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Bilder nach einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurden.
Ist der Besteller Unternehmer im Sinne des 14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist 12
Monate ab Übergabe der Lichtbilder, soweit gegenüber Unternehmern i.S.d. 14 BGB die
Gewährleistung nicht durch Einzelverarbeitung vollständig ausgeschlossen wurde. Dieselbe
Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus
unerlaubter Verwendung oder wegen grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln des
Fotografen/seines Erfüllungsgehilfen oder wg. Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
geltend gemacht werden. Für Personenschäden gelten die Regelungen dieses Absatzes nicht.
Ist der Besteller Verbraucher im Sinne des 13 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist 24
Monate ab Übergabe der Lichtbilder. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von
Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Verwendung geltend gemacht
werden oder grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handels des Fotografen/seines
Erfüllungsgehilfen oder eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt. Für
Personenschäden gelten die Regelungen dieses Absatzes nicht.

§9 Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen
Vertragspflichten stehen, haften der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei
Vorsatz und Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Sch den aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er
oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Der Fotograf verwahrt die Lichtbilder im Regelfall zumindest drei Jahre. Eine Verpflichtung zur
Aufbewahrung besteht jedoch nicht.

§10 Leistungsstörung, Ausfallhonorar

überlässt der Fotograf dem Besteller mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Besteller
innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – zu erklären
welche Lichtbilder er auswählt bzw. bestellt. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann
der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung
verlangen.
Überlässt der Fotograf dem Besteller Bilder aus seinem Archiv, so hat der Besteller innerhalb
von drei Tagen nach Zugang – wenn keine längere zeit vereinbart wurde – beim Besteller
mitzuteilen, welche Bilder er auswählt bzw. bestellt. Kommt der Besteller mit der Bekanntgabe
seiner Auswahl in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von EUR 1.- (in Worten
einem Euro) pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Besteller nachweist, dass ein
Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder
Beschädigung die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf
Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz beträgt mindestens EUR 1000.- (in Worten
eintausend) für jedes Original und EUR 200.- (in Worten zweihundert) für jedes Duplikat, sofern
nicht der Besteller nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist, als die
Schadenspauschale.
Die Geltendmachung eines h heren Schadens bleibt dem Fotografen ausdrücklich vorbehalten.
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen
bestätigt worden sind.
Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind
ausgeschlossen.

§11 Datenschutz

Gemäß BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) zeigen wir an, dass zum Geschäftsverkehr
erforderliche personenbezogene Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle
ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Im
übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.

§12 Digitale Fotografie

Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf
Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhalten nicht das Recht zur Speicherung und
Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

§12a Bildbearbeitung

Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung,
analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-
Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit
[M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes
sind Mituhrheber im Sinne des 8 UrhG.
Der Besteller ist Verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren,
dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
Der Besteller ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei
jeder Art von Datenübertragung , bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von
Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf
als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
Der Besteller versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen
Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt
den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

§13 Nutzung und Verbreitung

Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-
Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den Internet Gebrauch des Bestellers
bestimmt sind, auf Disketten, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer
besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Besteller gestattet.
Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und
Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und
Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Die Vervielfätigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem
Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Besteller
herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Wünscht der Besteller, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung
stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Hat der Fotograf dem Besteller Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen
diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
Gefahren und Kosten des Transports von Datentr gern, Dateien und Daten online und offline
liegen beim Besteller; die Art und Weise der Übermittlung kann der Besteller bestimmen.

§14 Schlussbestimmung

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen,
wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher im Sinne des 13 BGB ist. Ist der Vertragsparteien
Unternehmer im Sinne des 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als
Gerichtsstand vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und
zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. UN Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB
berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die
ungültigen Bestimmungen durch eine dem Sinn entsprechende Wirksambestimmung zu
ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das
Schriftformerfordernis kann wiederum selbst nur schriftlich abgedungen werden.